Rechtsprechung
BSG, 06.03.1997 - 7 RAr 42/96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Karenzstunde - Schlechtwettergeld
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsgemäßheit der sogenannten Karenzstunde beim Schlechtwettergeld
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Kassel, 28.03.1996 - S 11 Ar 656/94
- BSG, 06.03.1997 - 7 RAr 42/96
Papierfundstellen
- NZS 1997, 579
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (29)
- BVerfG, 15.07.1987 - 1 BvR 488/86
Verfassungsmäßigkeit der Kürzung von Übergangsgeld und Unterhaltsgeld nach AFG …
Auszug aus BSG, 06.03.1997 - 7 RAr 42/96
Das Verhältnismäßigkeitsprinzip ist gewahrt, wenn eine Maßnahme zur Erreichung des angestrebten Ziels geeignet und erforderlich ist und die Betroffenen nicht übermäßig und in für sie unzumutbarer Weise belastet (vgl nur BVerfGE 76, 220, 238 mwN).Jedenfalls war der vorgesehene Einspareffekt nicht so unwesentlich, daß sich der Schluß aufdrängen müßte, die Maßnahme sei nicht mit dem Ziel der Haushaltsentlastung getroffen worden (vgl BVerfGE 76, 220, 241 mwN).
Dabei ist die Erforderlichkeit nicht retrospektiv, sondern nach dem Erkenntnisstand des Gesetzgebers bei Erlaß des Gesetzes zu beurteilen (BVerfGE 76, 220, 242 mwN).
Daß die Einsparungen durch Kürzungen in anderen Bereichen hätten bewirkt werden können, darf dem Gesetzgeber grundsätzlich nicht vorgehalten werden; denn derartige Entscheidungen liegen in dessen Gestaltungsfreiheit (BVerfGE 76, 220, 240 f;… BSGE 76, 162, 176 = SozR 3-4100 § 112 Nr. 22).
- BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvL 13/76
Bestimmtheitsgebot
Auszug aus BSG, 06.03.1997 - 7 RAr 42/96
Denn dem Gesetzgeber ist nach der Rechtsprechung des BVerfG insoweit ein erheblicher Prognosespielraum zu belassen (BVerfGE 50, 290, 332; 57, 139, 159); bei der verfassungsrechtlichen Überprüfung der Geeignetheit ist deshalb Zurückhaltung zu wahren (BVerfGE 47, 109, 117 mwN).Letztlich ist nur zu beurteilen, ob die gesetzgeberische Maßnahme objektiv untauglich oder schlechthin ungeeignet war (BVerfGE 47, 109, 117; 65, 116, 126).
- BSG, 28.06.1995 - 7 RAr 102/94
Bemessung von Unterhaltsgeld, Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des …
Auszug aus BSG, 06.03.1997 - 7 RAr 42/96
Um einem daraus resultierenden erheblichen Anstieg der Nettokreditaufnahme des Bundes entgegenzuwirken und die Haushalte des Bundes sowie der Beklagten zu entlasten, sah sich der Gesetzgeber zu einer Vielzahl von konsolidierenden Maßnahmen veranlaßt (BSGE 76, 162, 174 f = SozR 3-4100 § 112 Nr. 22).Daß die Einsparungen durch Kürzungen in anderen Bereichen hätten bewirkt werden können, darf dem Gesetzgeber grundsätzlich nicht vorgehalten werden; denn derartige Entscheidungen liegen in dessen Gestaltungsfreiheit (BVerfGE 76, 220, 240 f; BSGE 76, 162, 176 = SozR 3-4100 § 112 Nr. 22).
- BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79
Präklusion I
Auszug aus BSG, 06.03.1997 - 7 RAr 42/96
So unterliegt der Gesetzgeber bei einer Ungleichbehandlung von Personengruppen einer besonders strengen Bindung (BVerfGE 55, 72, 88; 89, 365, 375; BVerfG, Beschluß vom 11. Januar 1995 - 1 BvR 892/88 -, DB 1995, 1084); sie ist nicht auf unmittelbar personenbezogene Differenzierungen beschränkt, sondern gilt auch dann, wenn - wie hier - eine Ungleichbehandlung von Sachverhalten mittelbar eine Ungleichbehandlung von Personengruppen bewirkt (…vgl nur BSGE 76, 156, 160 f mwN = SozR 3-4100 § 249e Nr. 7). - BVerfG, 17.10.1990 - 1 BvR 283/85
Verfassungsmäßigkeit der anwaltlichen Gebührenbegrenzung in sozialrechtlichen …
Auszug aus BSG, 06.03.1997 - 7 RAr 42/96
Das ist der Fall, wenn das Maß der Belastung außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache und den hinzunehmenden Einbußen steht (BVerfGE 80, 297, 312 mwN) oder wenn - anders gewendet - bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht sowie der Dringlichkeit der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit nicht mehr gewahrt ist (BVerfGE 83, 1, 19 mwN). - BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88
Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung
Auszug aus BSG, 06.03.1997 - 7 RAr 42/96
So unterliegt der Gesetzgeber bei einer Ungleichbehandlung von Personengruppen einer besonders strengen Bindung (BVerfGE 55, 72, 88; 89, 365, 375; BVerfG, Beschluß vom 11. Januar 1995 - 1 BvR 892/88 -, DB 1995, 1084); sie ist nicht auf unmittelbar personenbezogene Differenzierungen beschränkt, sondern gilt auch dann, wenn - wie hier - eine Ungleichbehandlung von Sachverhalten mittelbar eine Ungleichbehandlung von Personengruppen bewirkt (…vgl nur BSGE 76, 156, 160 f mwN = SozR 3-4100 § 249e Nr. 7). - BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvR 1157/82
Rechnungszinsfuß
Auszug aus BSG, 06.03.1997 - 7 RAr 42/96
Ob es sich dabei um ein Problem der unechten Rückwirkung handelt (vgl: BVerfGE 68, 287, 307; 72, 141, 154 mwN), kann dahinstehen. - BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 99/85
Wohnungsfürsorge
Auszug aus BSG, 06.03.1997 - 7 RAr 42/96
Der Gesetzgeber mißachtet den Vertrauensschutz, wenn der Betroffene mit dem gesetzlichen Eingriff nicht zu rechnen brauchte und sein Vertrauen auf den Fortbestand einer bestimmten Rechtslage höher zu bewerten ist als das Interesse der Allgemeinheit (vgl BVerfGE 72, 175, 196 mwN); ggf ist eine angemessene Übergangsregelung zu treffen. - BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1237/85
Verfassungsmäßigkeit ungleicher Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung
Auszug aus BSG, 06.03.1997 - 7 RAr 42/96
So unterliegt der Gesetzgeber bei einer Ungleichbehandlung von Personengruppen einer besonders strengen Bindung (BVerfGE 55, 72, 88; 89, 365, 375; BVerfG, Beschluß vom 11. Januar 1995 - 1 BvR 892/88 -, DB 1995, 1084); sie ist nicht auf unmittelbar personenbezogene Differenzierungen beschränkt, sondern gilt auch dann, wenn - wie hier - eine Ungleichbehandlung von Sachverhalten mittelbar eine Ungleichbehandlung von Personengruppen bewirkt (…vgl nur BSGE 76, 156, 160 f mwN = SozR 3-4100 § 249e Nr. 7). - BVerfG, 05.07.1989 - 1 BvL 11/87
Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 2 VAHRG
Auszug aus BSG, 06.03.1997 - 7 RAr 42/96
Das ist der Fall, wenn das Maß der Belastung außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache und den hinzunehmenden Einbußen steht (BVerfGE 80, 297, 312 mwN) oder wenn - anders gewendet - bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht sowie der Dringlichkeit der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit nicht mehr gewahrt ist (BVerfGE 83, 1, 19 mwN). - BSG, 04.10.1994 - 7 KlAr 1/93
Arbeitsförderung - Neutralitätsausschluß - Forderungsgleichheit - …
- BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvL 55/83
Verfassungsmäßigkeit des Fortfalls der Geschiedenen-Witwenrente für nach dem 30. …
- BSG, 28.06.1995 - 7 RAr 20/94
Bemessung des Altersübergangsgeldes bei rückwirkender tariflicher Lohnerhöhung
- BSG, 08.02.1996 - 11 RAr 63/95
Verfassungsmäßigkeit der Minderung von laufendem Arbeitslosengeld durch Absenkung …
- BVerfG, 18.07.1984 - 1 BvL 3/81
Unzulässigkeit der Richtervorlage bei Grundrechtsbeeinträchtigung von …
- BSG, 09.05.1995 - 10 RKg 7/94
Richtervorlagen nach Art. 100 GG , Anspruch auf Kindergeld nach § 44e BKGG
- BSG, 09.05.1996 - 7 RAr 66/95
Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des Arbeitslosengeldes zum 1.1.1994
- BVerfG, 24.01.1984 - 1 BvL 7/82
Anforderungen an die Zuläsigkeit einer Richtervorlage
- BAG, 27.01.1975 - 5 AZR 404/74
Arbeitsentgelt: Erkrankung des Arbeitnehmers nach fristloser Arbeitgeberkündigung …
- BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85
Reiten im Walde
- BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77
Mitbestimmung
- BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvL 14/85
Rückkehrgebot für Mietwagen
- BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84
Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge - …
- BVerfG, 26.05.1981 - 1 BvL 56/78
Schwerbehindertenabgabe
- BVerfG, 04.10.1983 - 1 BvR 1633/82
Verfassungswidrigkeit der Residenzpflicht für Patentanwälte
- BSG, 18.03.1982 - 7 RAr 90/80
Schlechtwettergeld; Prozeßführungsbefugnis; Beiladung; Höhe des …
- BSG, 12.12.1985 - 7 RAr 37/85
Berufung - Schlechtwettergeldanspruch - Berufungsausschließungsgrund - …
- BSG, 29.06.1979 - 8b/3 RK 49/77
- BSG, 13.05.1981 - 7 RAr 12/80
- BSG, 15.12.1999 - B 11 AL 3/99 R
Einführung der Karenzstunde bei der Schlechtwettergeldregelung nicht …
Der 7. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat in diesem Zusammenhang bereits klargestellt, bei der Prüfung der Inhaltsbestimmung des Eigentums habe der Gesetzgeber die gleichen Gesichtspunkte zu beachten wie bei der Wahrung des Rechtsstaatsgrundsatzes (BSG SozR 3-4100 § 85 Nr. 1;… vgl allgemein: Maurer, Kontinuitätsgewähr und Vertrauensschutz, in: Isensee/Kirchhof, Handbuch des deutschen Staatsrechts Band III, 1996, S 211, 235 ff; kritisch: Pieroth JZ 1990, 279, 281, 283).3.1 Das Verhältnismäßigkeitsprinzip ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gewahrt, wenn eine gesetzgeberische Maßnahme zum Erreichen des angestrebten Ziels geeignet und erforderlich ist und die Betroffenen nicht übermäßig und in für sie unzumutbarer Weise belastet werden (…BVerfGE 76, 220, 238 = SozR 4100 § 242b Nr. 3 mwN; BSG SozR 3-4100 § 85 Nr. 1).
Die Eignung und Erforderlichkeit der Einführung einer Karenzstunde hat der 7. Senat des BSG im Hinblick auf die Wirtschafts- und Haushaltslage des Bundes 1993 bejaht und dabei herausgestellt, daß es wegen des dem Gesetzgeber zustehenden Prognosespielraums lediglich darauf ankomme, "ob die gesetzgeberische Maßnahme objektiv untauglich oder schlechthin ungeeignet war" (BSG SozR 3-4100 § 85 Nr. 1 mwN).
Mit Recht hat deswegen der 7. Senat darauf hingewiesen, es handele sich insoweit um Erwägungen, die den Gestaltungsspielraum betreffen, der dem Gesetzgeber vorbehalten ist (BSG SozR 3-4100 § 85 Nr. 1 mwN; Pieroth JZ 1990, 279).
Die Differenzierung "je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen" (BSG SozR 3-4100 § 85 Nr. 1 mwN) enthält in der Sache keinen abweichenden Maßstab.
- BSG, 29.10.1997 - 7 RAr 48/96
Unabwendbares Ereignis oder wirtschaftliche Ursache als Voraussetzung für die …
Denn ihr Begehren ist entgegen der Ansicht des LSG nicht nur auf die Anerkennung der allgemeinen und betrieblichen Voraussetzungen für die Gewährung von Kug gerichtet (§ 72 Abs. 1 Satz 4 AFG iVm §§ 63, 64 Abs. 1 AFG einschließlich Abs. 2 und uU Abs. 3 als näherer Bestimmung zur Unvermeidbarkeit des Arbeitsausfalls - vgl nunmehr § 170 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 Sozialgesetzbuch-Arbeitsförderung - ), sondern auf Zahlung von Kug für den Zeitraum vom 18. Mai bis 5. Juli 1992; insoweit ist die Klägerin gesetzliche Prozeßstandschafterin der betroffenen Arbeitnehmer (…BSGE 67, 11, 13 mwN = SozR 3-4100 § 63 Nr. 1;… BSG SozR 3-4100 § 65 Nr. 2), denen das Kug materiell zusteht (…BSG SozR 4100 § 68 Nr. 3; vgl auch BSG SozR 3-4100 § 85 Nr. 1). - BSG, 25.06.1998 - B 7 AL 126/95 R
Aufhebung der Bewilligung und Rückforderung von Wintergeld und Schlechtwettergeld …
Zwar ist im vom Arbeitgeber als Verfahrens- und Prozeßstandschafter seiner Arbeitnehmer geführten Verfahren um die Gewährung von WG und SWG der Betriebsrat wegen seines eigenen Antrags- und Anzeigerechts (§§ 81 Abs. 3, 88 Abs. 1 und 2 AFG aF) und des damit korrespondierenden materiell-rechtlichen Kontrollrechts beizuladen (…vgl: BSG SozR 1500 § 144 Nr. 33, S 56 mwN; SozR 3-4100 § 85 Nr. 1 mwN; vgl auch Senatsurteil vom 29. Oktober 1997 zum Kurzarbeitergeld - 7 RAr 48/96 -, zur Veröffentlichung vorgesehen); in der LSG-Akte ist indes vermerkt, bei der Klägerin existiere kein Betriebsrat.
- BVerfG, 20.05.1998 - 1 BvL 34/94
Unzulässige Richtervorlage mangels Darlegung der Entscheidungserheblichkeit des …
d) Das vorlegende Gericht erhielt Gelegenheit, zum Urteil des Bundessozialgerichts vom 6. März 1997 (NZS 1997, S. 579 ff.) Stellung zu nehmen.d) Schließlich ist eine eingehende Auseinandersetzung mit der ausführlich begründeten Entscheidung des Bundessozialgerichts (vgl. BSG NZS 1997, 579 [582]) und den dort aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Erwägungen zu § 85 Abs. 5 AFG trotz richterlichen Hinweises nicht erfolgt (vgl. BVerfGE 89, 329 [336 f.]).
- BSG, 24.07.1997 - 11 RAr 83/96
Übergangsregelung in § 242q Abs. 10 Nr. 2 AFG nicht verfassungswidrig
Er sah sich zu sofortigen Sparmaßnahmen veranlaßt, in die auch solche Rechtspositionen und Ansprüche einbezogen werden sollten, die bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes entstanden waren (BT-Drucks 12/5502 S 1, 19, 22; vgl BSG-Urteile vom 29. Januar 1997 - 11 RAr 43/96 - und vom 23. April 1997 - 7 RAr 16/97 - sowie BSG-Urteil vom 6. März 1997 - 7 RAr 42/96 -, jeweils zur Veröffentlichung vorgesehen). - BSG, 25.06.1998 - B 7 AL 128/97 R
Verminderte Anpassung der Arbeitslosenhilfe - Verfassungsmäßigkeit
Doch ist diese Regelung nicht zu beanstanden, weil - unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BVerfG zur Ungleichbehandlung von Personengruppen (vgl nur BSG SozR 3-4100 § 85 Nr. 1 S 11 mwN) - zwischen den beiden Personengruppen Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen (zu dieser Voraussetzung: BVerfGE 55, 72, 88; 71, 146, 154 f;… 75, 382, 393 = SozR 4100 § 138 Nr. 16;… BVerfGE 89, 365, 375 = SozR 3-2200 § 385 Nr. 4). - BSG, 12.05.1999 - B 7 AL 70/98 R
Arbeitsbeschaffungsmaßnahme - Verlängerung - Rechtsänderung - förderungsfähiges …
Darüber hinaus ist nicht erkennbar, daß der Kläger selbst durch einen Verstoß gegen Art. 9 Abs. 3 GG verfassungswidrig betroffen sein könnte (vgl hierzu BSG SozR 3-4100 § 85 Nr. 1 mwN). - LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2004 - L 12 AL 32/04
Arbeitslosenversicherung
Dem Senat sind insoweit keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass durch die Regelung des § 200 Abs. 3 SGB III unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Ungleichbehandlung von Personengruppen (…BVerfGE 87, 234,255 = SozR 3 - 4100 § 137 Nr. 3; BSG SozR 3 - 4100 § 85 Nr. 1 S. 11 m. w. N.) solche Personengruppen betroffen sind, die sich von anderen von der Art her und im Gewicht nur so geringfügig unterscheiden, dass eine ungleiche Behandlung nicht gerechtfertigt wäre. - BSG, 18.09.1997 - 7 RAr 32/96
Anspruch auf Bewilligung originärer Arbeitslosenhilfe - Zeitliche Begrenzung der …
Um einem daraus resultierenden Anstieg der Nettokreditaufnahme des Bundes von rund 67 Mrd DM im Jahr 1993 auf über 90 Mrd DM im Jahr 1994 entgegenzuwirken und die Haushalte des Bundes und der BA zu entlasten, sah sich der Gesetzgeber zu sofortigen Sparmaßnahmen veranlaßt, in die auch solche Rechtspositionen und Ansprüche einbezogen werden sollten, die bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes entstanden waren (BT-Drucks 12/5502 S 1, 19, 22; vgl hierzu auch etwa BSG, Urteil vom 6. März 1997 - 7 RAr 42/96 - zur Veröffentlichung vorgesehen). - BSG, 23.04.1997 - 7 RAr 16/97
Anspruch auf die Gewährung von Arbeitslosenhilfe - Minderung der Dauer des …
Um einem daraus resultierenden Anstieg der Nettokreditaufnahme des Bundes von rund 67 Mrd DM im Jahr 1993 auf über 90 Mrd DM im Jahr 1994 entgegenzuwirken und die Haushalte des Bundes und der BA zu entlasten, sah sich der Gesetzgeber zu sofortigen Sparmaßnahmen veranlaßt, in die auch solche Rechtspositionen und Ansprüche einbezogen werden sollten, die bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes entstanden waren (BT-Drucks 12/5502 S 1, 19, 22; vgl hierzu auch etwa BSG, Urteil vom 6. März 1997 - 7 RAr 42/96 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).